Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltungsbereich
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln in umfassender Weise die Nutzung der Webseite www.filmpeak.ch sowie die Anforderung, Bearbeitung und den Abschluss von Offerten für Video-, Foto- und Drohnen-Dienstleistungen, welche durch Filmpeak, mit Sitz in der Schweiz, angeboten werden. Mit dem Absenden eines ausgefüllten Formulars auf der Webseite sowie der Nutzung sämtlicher auf dieser Webseite zur Verfügung stehenden Funktionen erklären Sie sich ausdrücklich mit der Gültigkeit und den Bedingungen dieser AGB einverstanden. Es obliegt Ihnen, sich vor der Nutzung der Webseite über die jeweiligen Bestimmungen zu informieren und diese vollständig zu akzeptieren. Diese AGB gelten für sämtliche vertraglichen Vereinbarungen, die zwischen dem Nutzer der Webseite und Filmpeak getroffen werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Vertragspartner
2.1 Ein Vertrag über die Nutzung der Webseite sowie die Anforderung und Erbringung von Dienstleistungen kommt zwischen Ihnen als dem Nutzer und Filmpeak zustande. Für sämtliche Anfragen und Korrespondenzen stehen Ihnen die folgenden Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung: E-Mail-Adresse info@filmpeak.ch sowie die Telefonnummer +41 77 511 15 98. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sämtliche rechtlichen Beziehungen und Vereinbarungen unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen der Schweiz erfolgen.
Leistungen
3.1 Filmpeak erbringt eine Vielzahl an Dienstleistungen, die die Bereiche Videoproduktion, Fotografie und FPV- & Cinedrohnenservice umfassen. Die genaü Leistungsbeschreibung wird basierend auf den von Ihnen im Anfrageformular gemachten Angaben individüll festgelegt und auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten. Hierbei kann es sich um die Erstellung von hochwertigen fotografischen Aufnahmen, die Produktion von professionellen Filmen oder die Entwicklung einzigartiger Grafiken und Designs handeln. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, eigene Vorschläge oder Wünsche für eine zusätzliche Dienstleistung einzubringen, falls diese Option im Anfrageformular ausgewählt wird. Filmpeak behält sich jedoch ausdrücklich das Recht vor, diese Vorschläge zu prüfen und im Einzelfall zu entscheiden, ob eine Aufnahme in das Angebot erfolgt. Hierbei erfolgt eine eingehende Prüfung der Machbarkeit sowie der Kapazitäten von Filmpeak, weshalb nicht jeder Vorschlag zwangsläufig angenommen wird. Sie erhalten im Anschluss eine detaillierte Rückmeldung von uns.
Nutzung der Webseite
4.1 Die Webseite von Filmpeak stellt eine benutzerfreundliche Plattform zur Verfügung, auf der Sie als potenzieller Kunde die Möglichkeit haben, eine Anfrage zur Erstellung einer Offerte für unsere Dienstleistungen zu stellen. Im Rahmen dieses Vorgangs müssen Sie eine Reihe von Angaben machen, die für die Erstellung eines massgeschneiderten Angebots erforderlich sind. Diese Angaben beinhalten: den gewünschten Service, eine detaillierte Nachricht, in der Sie den Umfang und die Anforderungen Ihres Auftrags beschreiben, das von Ihnen festgelegte Budget in Schweizer Franken (CHF), sowie den Wunschtermin und die Uhrzeit, zu der der Auftrag ausgeführt werden soll. Darüber hinaus sind Angaben zur gewünschten Daür des Auftrags/Einsatzes in 30-Minuten-Schritten sowie Ihre bevorzugte Kontaktmethode erforderlich. Des Weiteren müssen Ihr Vorname, Nachname sowie Ihre E-Mail-Adresse angegeben werden. Zusätzlich bieten wir Ihnen die Möglichkeit, optionale Angaben wie das Hochladen von relevanten Dateien, die Bereitstellung einer Adressinformation für das Projekt oder Ihre Telefonnummer zur besseren Erreichbarkeit zu machen. Diese Daten werden ausschliesslich zu dem Zweck genutzt, Ihnen ein konkretes und verbindliches Angebot zu unterbreiten und werden vertraulich behandelt. Filmpeak verpflichtet sich, keine Ihrer Daten an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
Preis und Zahlung
5.1 Die Preise für die Dienstleistungen von Filmpeak werden individüll kalkuliert und in der Regel im Rahmen der Angebotserstellung festgelegt. Die genaü Höhe des Preises richtet sich nach dem Umfang der Dienstleistungen, der Komplexität des Projekts und den spezifischen Anforderungen, die Sie im Anfrageformular angegeben haben. Im Angebot werden sämtliche relevanten Kosten, wie z. B. Materialkosten, Reisekosten oder sonstige Zusatzkosten, transparent aufgelistet.
5.2 Ein verbindlicher Vertrag kommt erst dann zustande, wenn Filmpeak das Angebot schriftlich annimmt und bestätigt, was auch per E-Mail erfolgen kann. Erst mit der Bestätigung des Angebots durch Filmpeak kommt es zu einer rechtlich verbindlichen Vereinbarung zwischen den Parteien.
5.3 Die Zahlungsmodalitäten, einschliesslich etwaiger Vorschüsse oder Ratenzahlungen, werden im Angebot detailliert festgelegt und sind für beide Parteien bindend. Sofern keine abweichenden Vereinbarungen getroffen wurden, sind Rechnungen bei Barzahlung unmittelbar nach Abschluss des Auftrags zu begleichen, bei Zahlung per TWINT spätestens innerhalb von sieben Tagen nach Rechnungsstellung und bei Banküberweisungen innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum. Bei Zahlungen per TWINT ist keine offizielle Rechnung erforderlich; eine schriftliche Zahlungsaufforderung von Filmpeak reicht aus. Bei Banküberweisungen wird jedoch immer eine formelle Rechnung gestellt. Gemäss Art. 75 OR ist die Zahlung fällig, sobald die geschuldete Leistung erbracht wurde, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Bei Zahlungsverzug werden gemäss Art. 102 OR Mahnungen versandt, wobei nach Ablauf der gesetzten Frist automatisch Verzug eintritt. Filmpeak behält sich vor, Verzugszinsen in Höhe von fünf Prozent pro Jahr gemäss Art. 104 Abs. 1 OR sowie Mahngebühren zu erheben und gegebenenfalls weitere rechtliche Schritte zur Durchsetzung der Forderung einzuleiten.
Vertragsabschluss
6.1 Eine über die Webseite www.filmpeak.ch oder über den spezifischen Link https://filmpeak.ch/reqüst/video-reqüst.html übermittelte Anfrage stellt eine verbindliche Willenserklärung des Kunden dar. Mit dem Absenden der Anfrage bestätigt der Kunde sein Interesse an den Dienstleistungen von Filmpeak und fordert die Erstellung einer Offerte an. Die über das Online-Formular eingereichte Anfrage gilt als schriftlich übermittelt und wird nach ihrem Eingang bei Filmpeak als Offertenanfrage behandelt. Durch das Absenden der Anfrage bestätigt der Kunde, dass er alle erforderlichen Angaben wahrheitsgemäss gemacht hat und über die finanziellen Mittel verfügt, um eine daraus resultierende Offerte anzunehmen.
6.2 Nach Eingang der Anfrage bei Filmpeak beginnt eine Frist von maximal zehn (10) Kalendertagen, innerhalb derer Filmpeak die Anfrage prüfen und entweder schriftlich bestätigen oder ablehnen kann. Die schriftliche Bestätigung oder Ablehnung von Filmpeak kann per E-Mail, WhatsApp, SMS, über ein schriftliches Dokument oder auf anderem elektronischem oder digitalem Kommunikationsweg erfolgen. Erfolgt innerhalb dieser Frist eine schriftliche Bestätigung durch Filmpeak, wird die ursprüngliche Anfrage automatisch zur rechtsverbindlichen Offerte. Sollte Filmpeak innerhalb der zehn (10) Kalendertage weder eine Bestätigung noch eine Ablehnung übermitteln, verfällt die Anfrage automatisch und verliert jegliche rechtliche Verbindlichkeit. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, eine neü Anfrage einzureichen, falls weiterhin Interesse an den Dienstleistungen besteht.
6.3 Mit der schriftlichen Bestätigung der Anfrage durch Filmpeak gilt die Offerte als verbindlich und rechtsgültig. Dies bedeutet, dass sowohl der Kunde als auch Filmpeak an die bestätigten Inhalte der Offerte gebunden sind. Eine nachträgliche Änderung oder Ergänzung der bestätigten Offerte bedarf einer erneuten schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
6.4 Filmpeak ist nicht verpflichtet, eine eingereichte Anfrage zu bestätigen. Falls Filmpeak mit der Anfrage nicht einverstanden ist oder eine Änderung des Leistungsumfangs für erforderlich hält, kann Filmpeak die Anfrage ablehnen oder eine alternative Offerte vorschlagen. Falls eine Anpassung oder Neugestaltung der Offerte notwendig ist, wird Filmpeak dem Kunden eine angepasste Offerte zur Verfügung stellen.
6.5 Sollte Filmpeak innerhalb von zehn (10) Tagen nach Eingang der Anfrage keine schriftliche Bestätigung übermitteln, verliert die Anfrage automatisch ihre Gültigkeit. Eine erneute Bearbeitung oder Reaktivierung der ursprünglichen Anfrage ist ausgeschlossen. Falls nach einer Bestätigung der ursprünglichen Anfrage eine separate Offerte erstellt wird, verliert die vorherige Anfrage oder Offerte automatisch ihre Gültigkeit. Sobald eine Offerte von beiden Parteien (Filmpeak und Kunde) bestätigt wurde, ist diese für beide Seiten verbindlich und ersetzt alle vorherigen Offerten oder Anfragen.
Änderungen des Auftrags
7.1 Falls sich während der Durchführung des Auftrags Änderungen oder Anpassungen als notwendig herausstellen, sind diese Änderungen schriftlich zu dokumentieren. Beide Parteien müssen den geänderten Auftrag bestätigen, um die rechtliche Gültigkeit sicherzustellen. Jede Änderung, die zu einem Mehraufwand führt, wird Ihnen im Vorfeld mitgeteilt, und die zusätzlichen Kosten werden transparent und detailliert offengelegt. Die Durchführung von Änderungen erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung Ihrerseits.
Haftung
8.1 Filmpeak übernimmt keine Haftung für etwaige indirekte Schäden, Folgeschäden oder entgangene Gewinne, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Webseite oder der Inanspruchnahme der Dienstleistungen entstehen. Die Haftung für Schäden an von Ihnen bereitgestellten Materialien ist auf den Betrag des vereinbarten Honorars beschränkt. Die Haftung für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seitens Filmpeak zurückzuführen sind, bleibt unberührt. Wird während eines Auftrags vor Ort oder während der Anreise Equipment, Technik oder sonstiges Eigentum von Filmpeak durch den Kunden, durch Dritte oder infolge ungeeigneter Bedingungen beschädigt oder gestohlen, haftet der Kunde für den entstandenen Schaden, sofern kein Täter eindeutig identifiziert und haftbar gemacht werden kann. Gleiches gilt für sämtliche Schäden, die sich während der Anreise zum Einsatzort oder auf dem Gelände des Kunden ereignen, sofern sie nicht auf ein nachweisbares Eigenverschulden von Filmpeak zurückzuführen sind. Der zu ersetzende Schaden richtet sich entweder nach dem aktüllen Neuwert des betroffenen Objekts oder, sofern möglich, nach den tatsächlichen Reparaturkosten. Diese Regelung gilt unabhängig davon, ob der Schaden fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurde, ausgenommen sind Fälle, in denen nachweislich ein Verschulden durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Filmpeak vorliegt.
Datenschutz
9.1 Die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erfolgt unter strikter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen in der Schweiz. Filmpeak verpflichtet sich, Ihre Daten ausschliesslich für den Zweck der Angebotsabwicklung und Kommunikation zu verwenden. Diese Daten werden nicht ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung an Dritte weitergegeben, es sei denn, eine gesetzliche Verpflichtung oder eine ausdrückliche Genehmigung von Ihnen liegt vor. Weitere Informationen zur Verarbeitung und zum Schutz Ihrer Daten entnehmen Sie bitte der Datenschutzerklärung.
Stornierung und Rücktritt
10.1 Die Stornierung eines Auftrags nach der Annahme des Angebots ist nur in Absprache mit Filmpeak möglich. In diesem Fall behält sich Filmpeak das Recht vor, Stornokosten von mindestens CHF 50 zu verlangen, die sich nach dem Stand der Bearbeitung des Projekts und den bereits entstandenen Aufwänden richten. Eine detaillierte Berechnung dieser Kosten erfolgt nach Prüfung des Auftragsfortschritts. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist nur in Ausnahmefällen und nach Vereinbarung mit Filmpeak möglich.
Urheberrechte
11.1 Alle von Filmpeak erstellten Arbeiten, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf Fotos, Videos und Grafiken, verbleiben daürhaft im Eigentum von Filmpeak. Durch die vollständige Zahlung des vereinbarten Honorars erhalten Sie das Nutzungsrecht an den erstellten Arbeiten, jedoch keine Eigentumsrechte. Sie erhalten das Recht zur Nutzung der Arbeiten gemäss den vertraglich festgelegten Bedingungen. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, stellen wir Ihnen nach Zahlungseingang sämtliche Daten zur Verfügung, die direkt mit dem erstellten Werk im Zusammenhang stehen. Bei der Nutzung der gelieferten Daten verpflichten Sie sich, stets das Copyright von Filmpeak entweder durch das Einfügen des ©-Symbols oder die Verwendung des Hashtags #filmpeak anzugeben oder zu verlinken. Eine abweichende Regelung kann nur in schriftlicher Form und mit ausdrücklicher Zustimmung von Filmpeak erfolgen.
Datenspeicherung und Sicherung
12.1 Filmpeak sichert sämtliche im Rahmen eines Auftrags erstellten digitalen Aufnahmen und Daten für einen Zeitraum von bis zu drei (3) Monaten ab dem Erstellungsdatum. Innerhalb dieses Zeitraums kann der Kunde jederzeit Einsicht oder eine erneute Übermittlung der Daten verlangen. Nach Ablauf dieser Frist übernimmt Filmpeak keine Verantwortung mehr für die Archivierung, Sicherung oder Wiederherstellung der Aufnahmen. Es besteht ab diesem Zeitpunkt kein Anspruch mehr auf Herausgabe oder Bereitstellung der Daten durch Filmpeak. Eine spätere Wiederherstellung oder Übermittlung ist nur möglich, sofern die Daten aus Kulanzgründen dennoch vorhanden sind, wobei in diesem Fall eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr erhoben werden kann. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die übermittelten Daten nach Erhalt selbständig zu sichern und zu archivieren.
12.2 Sollten innerhalb der dreimonatigen Frist durch eigenes Verschulden von Filmpeak Aufnahmen verloren gehen, beschädigt oder unbrauchbar werden, haftet Filmpeak für den entstandenen Schaden. In einem solchen Fall kann dem Kunden eine Rückerstattung bis maximal 30 % des vereinbarten Gesamtpreises bzw. Budgets gewährt werden. Weitergehende Schadenersatzforderungen sind ausgeschlossen, sofern nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Force Majeure (Höhere Gewalt)
13.1 "Force Majeure" bezeichnet alle unvorhersehbaren, aussergewöhnlichen und unkontrollierbaren Ereignisse, die ausserhalb der Kontrolle von Filmpeak liegen und die die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise unmöglich machen. Zu den Ereignissen höherer Gewalt zählen, ohne darauf beschränkt zu sein, Naturkatastrophen (z.B. Erdbeben, Überschwemmungen, Wirbelstürme), Krieg, Terrorismus, Aufstände, Pandemien, Streiks, Arbeitskämpfe, politische Instabilität, Ausfälle von Elektrizität, Internet oder anderen kritischen Infrastrukturdiensten sowie jegliche anderen Ereignisse, die nicht vorhersehbar oder durch Filmpeak zu verhindern sind. Ebenso gelten alle Ereignisse, die durch behördliche oder gesetzliche Auflagen, wie etwa Quarantänemassnahmen oder Lieferverbote, bedingt sind.
13.2 Im Falle von höherer Gewalt ist Filmpeak von der Verpflichtung zur rechtzeitigen oder vollständigen Erbringung der vereinbarten Dienstleistungen befreit. Die Fristen für die Erbringung von Dienstleistungen werden in diesem Fall um den Zeitraum der Verzögerung aufgrund der höheren Gewalt verlängert. Filmpeak ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich über das Eintreten eines Ereignisses höherer Gewalt zu informieren und nach Kräften daran zu arbeiten, die Auswirkungen auf die Dienstleistungserbringung zu minimieren. Während dieses Zeitraums kann Filmpeak nicht für Verspätungen oder Nichterfüllung verantwortlich gemacht werden. Wenn die Umstände es zulassen, wird Filmpeak alternative Lösungen vorschlagen, um den Vertrag bestmöglich zu erfüllen.
13.3 Sollte die Leistungserbringung aufgrund höherer Gewalt für einen Zeitraum von mehr als 30 Kalendertagen vollständig unmöglich sein, hat der Kunde das Recht, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall erstattet Filmpeak dem Kunden alle bereits geleisteten Zahlungen, jedoch nur für die Teile der Dienstleistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt nicht erbracht wurden. Eine weitergehende Haftung von Filmpeak aufgrund höherer Gewalt wird ausdrücklich ausgeschlossen, und es werden keine Schadensersatzansprüche aufgrund dieser unvorhersehbaren Ereignisse anerkannt. Der Kunde kann jedoch alternative Lösungen oder Erstattung für nicht erbrachte Dienstleistungen in Erwägung ziehen, sollte dies notwendig sein.
Einsatz von Subunternehmern und Dritten
14.1 Filmpeak behält sich das Recht vor, zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen Subunternehmer sowie andere Personen, wie freie Mitarbeiter oder spezialisierte Dienstleister, hinzuziehen. Dies gilt insbesondere in Fällen, in denen spezialisierte Fähigkeiten oder zusätzliche Kapazitäten erforderlich sind. Mit der Annahme dieser AGB erklärt sich der Kunde automatisch damit einverstanden, dass Filmpeak Subunternehmer oder andere Dritte in die Erbringung der Dienstleistungen einbezieht, ohne dass der Kunde hierüber gesondert informiert werden muss.
14.2 Der Kunde hat keinen Einfluss auf die Auswahl der Subunternehmer oder anderen beteiligten Personen und übernimmt keine Verantwortung für die Kommunikation, Zahlungen oder sonstigen Vereinbarungen, die Filmpeak mit diesen Dritten trifft. Alle relevanten Absprachen, einschliesslich der finanziellen Regelungen und der Kommunikation, erfolgen ausschliesslich zwischen Filmpeak und den Subunternehmern oder Dritten. Der Kunde wird nicht direkt mit diesen in Kontakt treten oder Zahlungen an sie leisten.
14.3 Die Verantwortung für die Arbeiten, die durch die Subunternehmer oder Dritte erledigt werden, liegt jedoch ausschliesslich bei diesen. Filmpeak übernimmt keinerlei Verantwortung für die Arbeiten, die von Subunternehmern oder anderen Dritten durchgeführt werden, einschliesslich der Qualität der ausgeführten Dienstleistungen. Im Falle von Fehlern, Mängeln oder sonstigen Problemen, die durch Subunternehmer oder Dritte entstehen, trägt der jeweilige Subunternehmer oder die jeweilige Person die Verantwortung, nicht Filmpeak.
14.4 Filmpeak stellt lediglich die Kommunikation und die Bezahlung der Subunternehmer oder Dritten klar. Für die ordnungsgemässe Durchführung der Arbeiten sowie für die Haftung im Hinblick auf die erbrachten Leistungen sind ausschliesslich die Subunternehmer oder Dritten verantwortlich. Filmpeak übernimmt keine Haftung für Handlungen oder Unterlassungen der Subunternehmer oder Dritten, die während der Ausführung der Arbeiten am Set oder im Rahmen des Auftrags auftreten.
Kooperationsvereinbarung
15.1 Jeder Subunternehmer oder jede weitere hinzugezogene Person ist verpflichtet, vor Beginn der Tätigkeit eine Kooperationsvereinbarung mit Filmpeak zu unterzeichnen. In dieser Kooperationsvereinbarung werden verbindlich der Leistungsumfang, der Preis bzw. das vereinbarte Budget, die genaü Beschreibung der zu erbringenden Leistungen sowie das ausdrückliche Einverständnis zur Durchführung der Aufgaben geregelt. Ebenso wird die Daür der Zusammenarbeit bis zum Abschluss des jeweiligen Auftrags festgelegt.
15.2 Mit der Unterzeichnung erklärt sich der Subunternehmer oder die weitere Person einverstanden, die im Formular definierte Leistung vollständig und sorgfältig zu den vereinbarten Bedingungen zu erbringen und übernimmt die volle Verantwortung für die ordnungsgemässe Ausführung. Sollte innerhalb der Kooperationsvereinbarung kein Preis oder Budget festgelegt oder eindeutig definiert worden sein, so gilt die Tätigkeit als unentgeltlich, und der Subunternehmer oder die dritte Person hat keinen Anspruch auf eine Vergütung.
15.3 Die Kooperationsvereinbarung ist gültig bis zum Abschluss des jeweiligen Auftrags durch den Kunden. Sollte der Auftrag aus verschiedenen Gründen scheitern oder nicht ausgeführt werden können, übernimmt Filmpeak keine Verantwortung für den Ausfall und ist nicht verpflichtet, den Subunternehmer oder die hinzugezogene Person zu bezahlen. Eine Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Subunternehmer oder der dritten Person entsteht ausschliesslich dann, wenn der Auftrag erfolgreich abgeschlossen wurde und vom Kunden bestätigt wurde.
15.4 Nach erfolgreichem Abschluss des Auftrags durch den Kunden hat Filmpeak eine Frist von 30 Kalendertagen, um die vereinbarte Vergütung an den Subunternehmer oder die dritte Person auszuzahlen. Bis zu diesem Zeitpunkt besteht kein Anspruch auf frühere Zahlung. Der Subunternehmer oder die hinzugezogene Person akzeptiert mit Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung ausdrücklich sämtliche genannten Bedingungen.
Kundenzufriedenheit und Reklamation / Anpassungswünsche
16.1 Filmpeak legt grossen Wert auf die Zufriedenheit seiner Kunden. Sollte ein Kunde mit den erbrachten Leistungen oder Teilen der Dienstleistung nicht zufrieden sein, hat er das Recht, dies innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen. Reklamationen oder Feedback müssen klar und nachvollziehbar formuliert sein, um eine effiziente Bearbeitung zu ermöglichen. Filmpeak verpflichtet sich, alle Rückmeldungen ernst zu nehmen.
16.2 Nach Ablauf dieser 7-Tage-Frist können keine Reklamationen oder Feedbackwünsche mehr berücksichtigt werden. Filmpeak ist nicht verpflichtet, nachträglich eingereichte Rückmeldungen umzusetzen, und behält dennoch den Anspruch auf die vollständige Bezahlung der vereinbarten Leistung gemäss Anfrage bzw. Offerte. Aus Kulanz kann Filmpeak freiwillig auch nach Ablauf der Frist noch Rückmeldungen entgegennehmen, behält sich jedoch vor, eigenständig zu entscheiden, ob und in welchem Umfang diese umgesetzt werden.
16.3 Grundlegend gelten die nun folgenden beschriebenen Punkte:
A. Nach der Abgabe der Dienstleistung (z.B. Fotografien, Videos, Designs etc.) hat der Kunde die Möglichkeit, bis zu drei Anpassungswünsche oder Verbesserungsvorschläge zu äussern. Diese Anpassungen können sowohl inhaltlicher als auch formeller Natur sein, dürfen jedoch nicht die Grundlage oder den Umfang der erbrachten Leistung vollständig verändern. Filmpeak wird die Anpassungen innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens (unten genaür beschreiben) vornehmen, jedoch keine vollständige Neubearbeitung der Dienstleistung auf Grundlage dieser Vorschläge durchführen. Der Kunde wird gebeten, seine Änderungswünsche klar und konkret zu formulieren, damit diese effizient umgesetzt werden können.
B. Nachdem der Kunde Feedback gegeben hat, hat Filmpeak 60 Kalendertage Zeit, die Anpassungen vorzunehmen. Sollte dies nicht innerhalb dieses Zeitraums erfolgen, kann der Kunde eine Vergünstigung von bis zu 20% auf den Gesamtpreis der Dienstleistung verlangen. Falls nach der ersten Anpassung weitere Feedbacks oder Anpassungen vom Kunden erfolgen, erhält Filmpeak erneut 60 Kalendertage für die Umsetzung dieser Änderungen. Dies gilt für insgesamt bis zu drei Anpassungen. Jede weitere Anpassung über die drei ursprünglichen Wünsche hinaus wird mit zusätzlichen Kosten von mindestens CHF 25 pro Anpassung verrechnet, die im Voraus mit dem Kunden abgesprochen werden müssen.
C. Filmpeak behält sich das Recht vor, Anpassungswünsche abzulehnen, die nicht im Einklang mit den ursprünglichen Vereinbarungen stehen, unrealistisch oder technisch nicht umsetzbar sind oder gegen geltendes Recht oder die Rechte Dritter verstossen. Der Kunde hat kein Recht, auf eine Änderung zu bestehen und muss sich mit der Entscheidung von Filmpeak zufriedengeben. Filmpeak kann aus Kulanz einen Preisnachlass von bis zu 5% gewähren, dies erfolgt jedoch freiwillig und liegt im Ermessen von Filmpeak. Eine detaillierte Begründung wird dem Kunden im Falle einer Ablehnung zur Verfügung gestellt.
Nutzung des Chatbots
17.1 Filmpeak stellt unter https://filmpeak.ch/chatbot/ ein interaktives, Code-basiertes Chat-System zur Verfügung. Dieses Tool dient ausschliesslich der allgemeinen Information, Erstberatung sowie der Erfassung von unverbindlichen Anfragen. Die über den Chatbot übermittelten Inhalte und Antworten stellen keine rechtsverbindlichen Auskünfte oder Offerten dar. Filmpeak übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der vom Chatbot bereitgestellten Informationen.
17.2 Sämtliche durch den Nutzer gemachten Angaben im Chatbot werden datenschutzkonform verarbeitet und ausschliesslich zur Verbesserung des Nutzererlebnisses oder zur Vorbereitung einer potenziellen Zusammenarbeit verwendet. Es erfolgt keine Weitergabe dieser Daten an Dritte, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben oder wird vom Nutzer ausdrücklich gewünscht.
17.3 Rechtsverbindliche Offerten oder vertraglich relevante Mitteilungen müssen zwingend über schriftliche Kanäle wie E-Mail oder das Ticketsystem übermittelt und von Filmpeak bestätigt werden.
Nutzung des Support-Ticketsystems
18.1 Zur strukturierten Kommunikation und zur Bearbeitung von Projektanfragen, Änderungswünschen oder Supportfällen stellt Filmpeak unter https://filmpeak.ch/ticket/ ein webbasiertes Ticketsystem zur Verfügung. Über dieses System eingereichte Nachrichten gelten als schriftlich übermittelt, jedoch erst als verbindlich, sobald sie von Filmpeak geprüft und schriftlich bestätigt wurden.
18.2 Die Nutzung des Ticketsystems ist grundsätzlich kostenlos, sofern ein Kunde bereits eine bestätigte Offerte über mindestens CHF 200.- abgeschlossen hat oder sich in einem aktiven Projekt mit Filmpeak befindet. Für laufende Projekte oder aktive Offerten ist die Kommunikation über das Ticketsystem inklusive.
18.3 Falls ein Kunde das Ticketsystem ohne vorherigen Vertragsabschluss oder bestätigte Offerte nutzen möchte, kann Filmpeak für den Zugang sowie für die Bearbeitung von Nachrichten, technischen Abklärungen oder inhaltlichen Recherchen eine Gebühr erheben. Diese Gebühren werden im Vorfeld transparent kommuniziert und basieren auf dem aktüllen Stundenansatz.
18.4 Auch bei laufenden Projekten kann die Nutzung des Ticketsystems zeitlich als Arbeitsaufwand angerechnet werden. Die Zeit, welche für das Verfassen, Bearbeiten, Lesen oder Abklären von Nachrichten verwendet wird, kann abhängig vom Projekt, auf der Schlussrechnung als Aufwand oder geleistete Arbeitszeit ausgewiesen werden. Die Verrechnung erfolgt dabei entweder separat als Supportaufwand oder innerhalb der im Vertrag oder der Offerte festgelegten Stundenansätze.
18.5 Es besteht kein Anspruch auf eine garantierte Reaktionszeit im Ticketsystem. Für dringende oder vertragsrelevante Mitteilungen wird empfohlen, zusätzlich per E-Mail oder telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die im Ticketsystem eingetragenen Informationen werden gemäss den geltenden Datenschutzgesetzen behandelt und ausschliesslich für die interne Bearbeitung der Anfragen verwendet.
18.6 Missbräuchliche Nutzung des Systems, etwa durch das Versenden von beleidigenden, gewaltverherrlichenden oder nicht jugendfreien Inhalten, das Umgehen von Sicherheitsfunktionen oder das absichtliche Blockieren des Supports, kann zur sofortigen Sperrung des Zugangs sowie zur daürhaften Ablehnung weiterer Anfragen führen. In schwerwiegenden Fällen, insbesondere bei der unrechtmässigen Vervielfältigung, Veränderung oder Verbreitung von Ticketinhalten, behält sich Filmpeak das Recht vor, eine vertraglich geregelte Geldstrafe von mindestens CHF 500.- zu erheben und gegebenenfalls rechtliche Schritte einzuleiten.
Urheberrecht & Schutz der Webseite
19.1 Sämtliche Inhalte, Designs, Texte, Bilder, Videos, Qüllcodes (HTML, CSS, JavaScript, PHP usw.) sowie Funktionen und Strukturen auf der Domain filmpeak.ch sind urheberrechtlich geschützt und geistiges Eigentum von Filmpeak, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet. Jede unerlaubte Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung oder sonstige Nutzung ist strengstens untersagt und kann zivil- und strafrechtlich verfolgt werden.
19.2 Insbesondere ist es nicht erlaubt, den Qüllcode ganz oder teilweise zu kopieren, zu extrahieren, weiterzugeben oder in eigene Projekte zu integrieren, weder manüll noch automatisiert. Auch das Nachbaün einzelner Seitenelemente oder Designs ohne schriftliche Genehmigung von Filmpeak gilt als Rechtsverletzung.
19.3 Zuwiderhandlungen können mit einer Vertragsstrafe von mindestens CHF 800.- geahndet und zusätzlich zur Anzeige gebracht werden. Filmpeak behält sich das Recht vor, sämtliche rechtlichen Schritte einzuleiten, um das geistige Eigentum und die digitale Infrastruktur zu schützen.
Sprache und Auslegung
20.1 Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden in deutscher Sprache verfasst. Im Falle von Übersetzungen in andere Sprachen, insbesondere durch Dritte, automatische Systeme oder maschinelle Übersetzungstools, gilt ausschliesslich die deutsche Version als rechtsverbindlich. Dies gilt auch dann, wenn bestimmte Wörter, Begriffe oder Formulierungen in anderen Sprachen eine abweichende Bedeutung erhalten.
20.2 Die Hauptwebseite www.filmpeak.ch wurde in weiten Teilen korrekt und professionell ins Englische übersetzt. Nur Inhalte auf dieser Hauptseite gelten, neben der deutschen Version, als offiziell autorisiert. In allen anderen Fällen ist ausschliesslich die deutschsprachige Fassung dieser AGB massgeblich. Webseiten oder Unterseiten, die ausschliesslich in einer anderen Sprache verfügbar sind, wurden offiziell durch Filmpeak selbst erstellt oder geprüft, in diesen Fällen gilt die Sprache der jeweiligen Webseite als verbindlich.
Schlussbestimmungen
21.1 Filmpeak behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit und ohne vorherige Ankündigung zu ändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen treten mit der Veröffentlichung auf der Webseite in Kraft und gelten für alle darauf folgenden Vertragsabschlüsse automatisch als akzeptiert.
21.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine rechtsgültige Klausel ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
21.3 Für sämtliche Rechtsverhältnisse und Verträge gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist Visp (Kanton Wallis, Schweiz).
Filmpeak · 2026